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Krankmeldung

Krankheit

Wenn ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, dann hat am 1. Krankheitstag eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat oder über WebUntis zu erfolgen.


Die Krankmeldung wird dann an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin weitergeleitet. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs muss der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund für das Schulversäumnis vorgelegt werden (individuelle Entschuldigung oder Kopiervorlage).


Bei längerem Schulversäumnis muss spätestens nach zwei Wochen ein Attest vorgelegt werden.

Erkrankt ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir Sie telefonisch zu benachrichtigen. In ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir Kontakt mit dem Krankenhaus oder einem Arzt auf und informieren Sie.